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Allgemeine Teilnahmebedingungen

 

§ 1 Teilnahmebedingungen/Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der Veranstaltungs-Ausschreibung vorgeschriebene Lebensalter von 12 Jahren erreicht hat. Teilnehmer, die noch nicht volljährig sind, müssen eine schriftliche Teilnahmeerlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorlegen.

(2) Mit seiner Anmeldung zu einem Wettkampf bringt der Teilnehmer zum Ausdruck, dass er für die Teilnahme ausreichend körperlich gesund ist.

(3) Maßnahmen zur Vereinfachung der Organisation gibt der Veranstalter den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters bei der Durchführung der Veranstaltung ist unbedingt Folge zu leisten. Die gilt insbesondere bei den Sicherheitsvorgaben am Schießstand. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden, ist der Veranstalter berechtigt, den Betreffenden von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

(4) Ein Verstoß gegen den Fair-Play-Gedanken führen zum Ausschluss der Läuferin oder des Läufers von der Veranstaltung.

§ 2 Anmeldung/Teilnehmerbeitrag/Zahlungsbedingungen/Rückerstattung

(1) Die Anmeldung kann telefonisch oder schriftlich bei den in der Ausschreibung genannten Personen oder online unter www.tsv-neukirch.de erfolgen.

(2) Die Teilnahmegebühr beträgt für den Einzelstart 5 € (Jugendliche unter 18 Jahren 3 €) und für Staffelmeldungen (vier Teilnehmer) wird eine Gebühr in Höhen von 10 € erhoben.

(3) Zahlungen erfolgen bar am Wettkampftag und sind dort vor dem Wettkampf im Meldebüro (TSV-Vereinsheim) zu entrichten.  Der Veranstalter versendet keine Anmeldebestätigung

 (4) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrags. Gleiches gibt bei Ausschluss/Disqualifizierung des Teilnehmers durch den Veranstalter.

(5) Der Teilnehmerbeitrag wird bei Ausfall der Veranstaltung zurückerstattet. Bei Abbruch der Veranstaltung wird der Teilnehmerbeitrag nicht erstattet.

§ 3 Haftungsausschluss/Haftungsbegrenzung

(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Allen Teilnehmenden wird der Abschluss einer Kranken- und Haftpflichtversicherung, bzw. dem Bestehen von sonstigem ausreichenden Versicherungsschutz empfohlen. Für zur Verfügung gestellte Langlaufausrüstungen wird keine Gewähr übernommen.

(2) Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern.

(3) Eine Haftung des Veranstalters für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, die den Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Fälle handelt, in denen Schäden durch den Veranstalter bzw. der, seine Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Dies gilt auch für Haftungsansprüche der Teilnehmenden untereinander sowie für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden.

(4) Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Sponsoren.

(5) Soweit dem Veranstalter oder den o.g. Personen (s. Abs. 3) keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist der Anspruch auf Schadenersatz dem Grunde und der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände des

Teilnehmers.

 

(7) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen zu lassen.

§ 4 Datenerhebung und Bildnisverwertung

(1) Die für die Abwicklung der Anmeldung und die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen, vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und entsprechend verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten ein.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seine Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos im Internet und Printmedien, ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Gleiches gilt für die Wiedergabe personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung u.a. von Ergebnislisten.

(3) Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem

Veranstalter schriftlich widersprechen.

§ 5 Zeitmessung /regelwidriges Verhalten

(1) Die Zeitmessung erfolgt nach den jeweiligen Vorgaben des Veranstalters. Die Zeitmessung erfolgt durch Handstoppung.

(2) Die vom Veranstalter dem jeweiligen Teilnehmer zugeteilte Startnummer darf nicht an Dritte weitergegeben werden und sind direkt nach dem Wettkampf wieder abzugeben.

 

 

Aufgestellt TSV Neukirch - Abteilungen Ski und Jedermann im Dezember 2010